Auf einen Blick
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Für alle Versicherungen:
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Erstuntersuchungen und Beratungsgespräche werden grundsätzlich immer erstattet
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Gesetzliche Krankenkassen:
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Behandlung von Kindern wird ab einem Schweregrad KIG 3-5 übernommen
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Behandlungen von Erwachsenen werden nur übernommen, wenn eine begleitende kieferchirurgische Korrektur erforderlich ist
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Unser Service: wir kümmern uns um alles und informieren Sie welche Kosten erstattet werden
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Unser TIPP: Lesen Sie bitte unbedingt den Abschnitt zu privaten Zusatzversicherungen – es ist meist sinnvoll kurz vor der Erstberatung eine solche abzuschließen (besonders für Erwachsene Patienten)
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Private Zusatzversicherung:
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Wir empfehlen grundsätzlich allen gesetzlich versicherten Patienten eine Zusatzversicherung abzuschließen, bevor diese zu Ihrem ersten Termin bei uns kommen.
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Speziell bei Erwachsenen Patienten werden nur selten die erforderlichen Kosten erstattet – eine gute Zusatzversicherung hilft hier
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Unser TIPP: Zusatzversicherungen bereits ab 15€ – günstiger kann man nicht behandelt werden
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Private Krankenversicherungen:
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Behandlungen von Kindern werden fast immer erstattet, sofern eine medizinische Indikation vorliegt
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Behandlungen von Erwachsenen werden meist erstattet – dies hängt grundsätzlich von dem individuellen Tarif ab
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Unser TIPP: unsere Kostenvoranschläge sollten grundsätzlich vor jeder Behandlung bei der Versicherung eingereicht werden, damit eine Stellungnahme zur Kostenerstattung durch die Versicherung erfolgen kann.
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Beihilfe/ Private Versicherung
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Für die Beihilfe gelten grundsätzlich sehr ähnliche Richtlinien wie für gesetzlich versicherte Patienten. Die Beihilfe orientiert sich bei der Erstattung sehr stark an den gesetzlichen Vorgaben.
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Eine mögliche Private Zusatzversicherung erstattet oftmals deutlich mehr.
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Unser TIPP: Reichen Sie bitte unbedingt bei beiden Versicherern Ihren Kostenvoranschlag ein, um eine Stellungnahme zur Kostenerstattung zu bekommen.
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