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KIG – Kieferorthopädische Indikationsgruppen (Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen)

30. Januar 2023

Vorab

In unserem ausführlichen ersten Beratungsgespräch beantworten wir gerne alle Fragen zum Thema und erklären welche KIG-Einstufung bei Ihnen/ Ihrem Kind vorliegt und ob eine Behandlung erforderlich ist.
Für Patienten, welche sich tiefer mit dem Thema beschäftigen wollen, haben wir nachfolgend einige Informationen zusammengestellt

Einleitung

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind eine Vorgabe, welche die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Jahr 2001 festgelegt haben. In diesen Vorgaben ist klar geregelt, welche Behandlungen von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und zu welchem Zeitpunkt die entsprechende Behandlung durchgeführt werden darf.

Schweregrade:

  • Die KIG ist in unterschiedliche Gruppen eingeteilt, welche jeweils in 5 Schweregerade unterteilt sind.
  • Schweregrade 3-5 dürfen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden
     
    • Es gibt für unterschiedliche Einstufungen unterschiedliche Zeitpunkte, zu welchen diese behandelt werden sollte – weitere Informationen (Interne Verlinkung)
       
  • Schweregrade 1 und 2 sind aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig
     
    • Es handelt sich hierbei dennoch um Fehlstellungen der Zähne – eine Behandlung ist oftmals trotzdem empfehlenswert und wird oft von unseren Patienten gewünscht
    • Unser TIPP: Informieren Sie sich vor Ihrer ersten Beratung bei uns über Zusatzversicherungen – diese können Ihnen in einem solchen Fall sehr viel Geld ersparen

Die Einstufungen:

    • A – kraniofaziale Anomalien

       
      • Sehr seltene gravierende Anomalien
      • Ein Beispiel hierfür sind Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
      • Die Behandlung beginnt bereits unmittelbar nach der Geburt
         
    • U – Unterzahl von Zähnen

       
      • Fehlende bleibende Zähne
      • Meist sind hier die seitlichen oberen Schneidezähne oder die kleinen zweiten unteren Backenzähne betroffen
      • Zeitpunkt der Behandlung – jugendliche, wenn fast alle bleibenden Zähne vorhanden sind
      • Oftmals ist ein Schluss der Zahnlücken mit einer festen Zahnspange das Beste Weg diese Fehlstellung zu korrigieren
         
    • S – Störung des Zahnwechsels (Verlagerungen)

       
      • Während des Zahnwechsels kann es vorkommen, dass bleibende Zähne nicht eigenständig „rauswachsen“ können.
      • Diese Zähen können mit einer festen Zahnspange meist eingeordnet/ an die richtige Stelle bewegt werden.
         
    • D – Distalbiss

       
      • meist Überbiss genannt – obere Schneidezähne stehen deutlich vor
      • Eine der häufigsten Fehlstellungen in Deutschland
      • Wird bei starker Ausprägung bereits vor dem Zahnwechsel im Alter von ca. 6-9 Jahren im Rahmen einer Frühbehandlung korrigiert
      • Meist wird die Korrektur jedoch mit Beginn des späteren Zahnwechsels (9-11 Jahre) mit ener losen Zahnspange begonnen und später mit einer festen Zahnspange abgeschlossen.
         
    • M – Mesialbiss

       
      • untere Schneidezähne vor oberen Schneidezähnen
      • Oftmals eine komplexe Fehlstellung, welche begleitend zum Wachstum und über einen längeren Zeitraum behandelt werden muss
      • Eine Frühe Diagnose kann eine starke Ausprägung in vielen Fällen verhindern
         
    • O – offene Bisse

       
      • Haben oft einen funktionellen Hintergrund und sollten möglichst frühzeitig festgestellt werden
      • Ursachen sind z.B. falsches Schlucken (die Zunge drückt die Zähne auseinander), langes Nutzen eines Schnullers (der Schnuller Drückt die Zähne auseinander)
      • Frühe Behandlungsbeginn, begleitende funktionelle Behandlung erforderlich
         
    • T – Tiefbisse

       
      • die Zähen überlappen sehr stark – unteren Schneidezähne kaum sichtbar
      • Häufige Feldstellung, die jedoch nur bei einer sehr starken Ausprägung von der gesetzlichen Versicherung erstattet wird
         
    • B – Bukkale Nonokklusion

       
      • Auch Scherenbiss genannt
      • Die oberen und unteren Seitenzähne beißen nicht aufeinander, sondern in die Luft
      • Wird mittels einer festen Zahnspange im bleibenden Gebiss behandelt
         
    • K – Kreuzbiss

       
      • Der Oberkiefer ist meist zu schmal (oder der Unterkiefer selten auch zu breit)
      • Daher beißen die oberen Zähen auf einer oder beiden Seiten (rechts, links) nicht richtig aufeinander
      • Kann einen funktionellen Hintergrund haben (Mundatmung und Unterentwicklung des Mittelgesichtes)
      • Sollte möglichst frühzeitig festgestellt und behandelt werden – oft schon bei sehr jungen Patienten
         
    • E – Engstand

       
      • Die häufigste aller Fehlstellungen ist der Engstand/ Schiefstand der oberen oder unteren Schneidezähne
      • Diese Fehlstellung wird im bleibenden Gebiss korrigiert
      • Die Korrektur wird nur bei sehr ausgeprägten Fehlstellungen von der Krankenkasse erstattet
         
    • P – Platzmangel

       
      • Es ist nicht ausreichend Platz in der Zahnreihe vorhanden, damit die bleibenden Zähne korrekt hineinwachsen können.
      • Die Lücken für die bleibenden Zähne werden schon während des Zahnwechsels wieder geöffnet, damit die bleibenden Zähne korrekt herauswachsen können

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    Constantin Isphording verhilft Ihnen zu einem unbeschwertem Lächeln, indem er Ihnen oder Ihren Kindern auf sanfte Art und Weise ein wun- dervolles Lächeln ins Gesicht zaubert. Auch für Sie hat er mit Sicherheit die richtige Lösung. Wenn Sie aus Gladbeck oder der Umgebung kommen und nach einer Spange suchen, habensie bestimmt schon von Constantin Isphording gehört.

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