Vorab
Einleitung
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind eine Vorgabe, welche die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Jahr 2001 festgelegt haben. In diesen Vorgaben ist klar geregelt, welche Behandlungen von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und zu welchem Zeitpunkt die entsprechende Behandlung durchgeführt werden darf.