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Zeitpunkt für kieferorthopädische Behandlungen (aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen)

30. Januar 2023
Es ist zwischen verschiedenen Zeitpunkten, zu welchen eine Behandlung durchgeführt werden darf zu unterscheiden
    • Frühbehandlung

       
      • Bei der Frühbehandlung werden ausgeprägte funktionelle Fehlstellungen korrigiert.
      • Unbehandelt würden die meisten dieser Fehlstellungen zu einer Verschlechterung im weiteren Wachstum führen. Teilweise birgt sich auch ein erhötes Risiko für eine Verletzung der Zähne (ausgeprägte Überbisse), wenn diese Fehlstellungen nicht frühzeitig korrigiert werden.
         
      • Altersklasse:

         
        • ca. 5-9 – noch keine seitlichen Milchzähne verloren
           
      • Dauer:

         
        • ca. 1,5 Jahre (6 Quartale) – eine Verlängerung ist nicht möglich
           
      • Beispiele:

         
        • Kreuzbisse (Oberkiefer schmaler als der Unterkiefer)
        • Überbisse (Unterkiefer liegt zu weit hinten)
        • Unterbisse“/frontale Kreuzbisse (Unterkiefer steht vor dem Oberkiefer)
        • Offene Bisse (man kann bei geschlossenem Mund zwischen den Schneidezähnen durchgucken)
        • Funktionelle Störungen werden hier ebenfalls begleitend (oftmals in Kooperation mit Logopäden) behandelt (Mundatmung, Störungen der Aussprache, falschen Schlucken)
           
    • Frühe-Behandlung

       
      • Bei besonders komplexen Fehlstellungen, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, können sogenannte frühe Behandlungen durchgeführt werden.
      • Es werden ausschließliche „offene Bisse“ und „Unterbisse“ behandelt
      • Diese gehören zu den komplexesten und langwierigsten Behandlungen – außerdem ist es oftmals wichtig diese Korrekturen begleitend zum Wachstumsspurt und Zahnwechsel durchzuführen
      • Eine Frühe Behandlung ist gleichzeitig immer auch eine „Hauptbehandlung“ bzw. geht in diese Über. Es wird im Wachstum begonnen, jedoch erst nach vollständiger Korrektur der Fehlstellung geendet – daher ist dies auch die längest Behandlung.
         
      • Altersklasse:

         
        • Beginn ca. 9-11, je nach Zahnwechsel
           
      • Dauer:

         
        • Ca. 3-4 Jahre, je nach Komplexität der Fehlstellung
           
    • Hauptbehandlung

       
      • Die gängigste kieferorthopädische Behandlung – „die kieferorthopädische Behandlung“ bei Jugendlichen
      • Hiermit ist die Zeit gemeint, in der die eigentliche Begradigung der Zähne (oftmals mit einer festen Zahnspange) stattfinde.
      • Wenn es funktionell erforderlich ist, beginnen wir die Behandlung mit losen Zahnspangen
      • Meist versuchen wir jedoch möglichst schnell mit einer festen Zahnspange zu behandeln, sofern wir uns sicher sind, dass diese auch gewünscht ist
      • Je schneller wir mit der festen Zahnspange behandeln können, umso kürzer wird die Behandlung
         
      • Unsere Grundsätze:

         
        • wir sind ein Team – Es wird nur behandelt, wenn unsere Patienten dies auch wollten!
        • So kurz wie möglich – die feste Zahnspange ist nur so kurz wie möglich im Mund (ca. 1-2 Jahre, meist 1,5 bei guter Mitarbeit)
           
      • Altersklasse:

         
        • Ca. 9-14 Jahre, abhängig davon, wie früh unsere Patienten ihre bleibenden Zähne bekommen
           
      • Dauer:

         
        • Ca. 2,5 Jahre
        • Dies beinhaltet
          • ggf. eine Lose Zahnspange vor der „Festen“
          • Feste Zahnspange ca. 1-2 Jahre je nach Mitarbeit
          • Haltezahnspange ca. 05,-1 Jahr nach der Festen zur Stabilisierung
             
      • Beispiele:

         
        • Hier werden alle Fehlstellungen der Schweregrade 3-5 korrigiert, welche nicht schon im Rahmen einer Frühbehandlung korrigiert wurden
        • (Schiefe Zähne, Platzmangel, Kreuzbisse, Überbisse, Unterbisse, offene Bisse, fehlende Zähne und vieles mehr)
           
    • Erwachsenenbehandlung

       
      • Nur in besonderen Ausnahmen durchführbar
      • Eine Erwachsenenbehandlung wird nur dann erstattet, wenn diese aus schwerwiegenden funktionellen Gründen zwingend erforderlich ist
      • Hierbei handelt es sich um Behandlungen, welche immer mit einem kieferchirurgischen Eingriff verbunden sind
         
      • Beispiele:

         
        • Sehr große Überbisse (obere Schneidezähne stehen weit vor)
          • Der Unterkiefer wird oftmals chirurgische nach vorne verlagert (ggf. werden auch beide Kiefer operiert)
        • Unterbisse/ Rückbisse (untere Schneidezähne vor oberen)
          • Der Oberkiefer wird meist nach vorne verlagert (ggf. werden auch beide Kiefer operiert)
             
        • Offene Bisse
          • Der Oberkiefer wird meist gekippt, damit sich der Biss an den Schneidezähnen wieder schließt
             
      • Dauer:

         
        • Ca. 1 Jahr Vorbehandlung mit einer festen Zahnspange
        • Operativer Eingriff
        • Ca. 1 Jahr Nachbehandlung mit einer festen Zahnspange
        • Haltephase

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